Barrierefreiheitserklärung nach WCAG 2.1, Stufe AA
Die Rehorik Rösterei & Feinkost GmbH ist bemüht, ihre Website www.rehorik.de
im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 (Barrierefreiheitsrichtlinie) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit
Diese Website ist teilweise mit den Anforderungen der WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Folgende Inhalte sind derzeit nicht vollständig barrierefrei:
Teilweise fehlen Alternativtexte für Bilder und Produktabbildungen.
Einige Farbkontraste erfüllen noch nicht das erforderliche Mindestverhältnis.
Einzelne Formularfelder (z. B. im Checkout) haben keine klar verknüpften Labels.
Die Tastaturnavigation ist auf manchen Seiten eingeschränkt.
Unverhältnismäßige Belastung
Ältere PDF-Dokumente und Produktdatenblätter sind noch nicht barrierefrei. Eine nachträgliche Anpassung würde eine unverhältnismäßige Belastung darstellen. Neue Dokumente werden möglichst barrierefrei erstellt.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 06. Oktober 2025 erstellt und beruht auf einer Überprüfung durch interne Selbstbewertung sowie unterstützende KI-Assistenzsysteme.
Die Erklärung wird regelmäßig überprüft und bei wesentlichen Änderungen aktualisiert.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.rehorik.de
aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
Rehorik Rösterei & Feinkost GmbH
Am Brixener Hof 6
93047 Regensburg
E-Mail: kaffee@rehorik.de
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist die Rehorik Rösterei & Feinkost GmbH.
Durchsetzungsverfahren
Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen (gemäß § 11 BayDiV).
Oder Sie wenden sich direkt an die nachfolgende Stelle:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Web: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html